Rezept bestellen

WICHTIG!!
BITTE BEACHTEN!!

Aufgrund der Einführung des E-Rezeptes zum 1. Januar 2024 ist die Ausstellung von Rezepten am jeweiligen Quartalsbeginn
(1.1., 1.4., 1.7., 1.10)

nur nach vorherigem Einlesen der Versicherungskarte möglich!!

 

Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Rezepte online anzufordern. Sie können Ihre Bestellung bequem von zu Hause aus erledigen und das Rezept später in der Praxis abholen.

Bitte beachten Sie, dass die Bestellung nur im Falle einer Dauermedikation bzw. eines Folgerezeptes möglich ist.

Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal jeweils einmal eingelesen werden muss.

Bestellungen können in der Regel am Folgetag abgeholt werden.

Was ist die Summe aus 7 und 3?